AGB
AGB – Fabio Venier - Venier Immobilienbetreuung
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das geschäftliche Verhältnis zwischen der Venier Immobilienbetreuung (nachfolgend „ Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „ Auftraggeber“) für sämtliche im Rahmen der Immobilienbetreuung, des Hausmeisterservice und damit zusammenhängender Dienstleistungen erbrachten Services. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang und Aufgabengebiet:
Der Auftragnehmer erbringt professionelle Dienstleistungen im Bereich der klassischen Immobilienbetreuung, des Hausmeisterservice sowie unterstützender Tätigkeiten rund um Gebäude und Liegenschaften.
Der konkrete Leistungsumfang, die Intervalle sowie die Art der Ausführung werden im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot individuell vereinbart.
Zusätzliche, nicht im Ursprungsvertrag enthaltene Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
3. Angebot und Vertragsabschluss:
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als bindend gekennzeichnet.
Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Dienstleistung zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer zum vereinbarten Zeitpunkt der unbeschränkte Zugang zu den zu betreuenden Objekten, Räumlichkeiten und technischen Anlagen gewährt wird.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Informationen, Unterlagen und technischen Einrichtungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Verzögerungen oder Mehraufwände, die aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten resultieren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Preise und Zahlungsbedingungen:
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preisangaben netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind – sofern vertraglich nicht abweichend geregelt – innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen sowie der Ersatz von Mahnspesen geschuldet.
6. Gewährleistung und Mängelrüge:
Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit der gebotenen Sorgfalt und Fachkompetenz aus.
Erkennbare Mängel an den erbrachten Leistungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Durchführung, schriftlich beim Auftragnehmer gerügt werden.
Bei berechtigten Mängeln ist der Auftragnehmer nach Wahl zur Nachbesserung berechtigt.
7. Haftungsausschluss und Schadenersatz:
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
Für Schäden durch höhere Gewalt oder Einwirkungen Dritter wird keine Haftung übernommen.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung:
Verträge werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Dauerschuldverhältnisse können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichenden Mindestvertragslaufzeiten vereinbart wurden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien jederzeit unberührt.
9. Datenschutz:
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (DSGVO), soweit dies zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Unternehmens.
